Häufig gestellte Fragen

Wann braucht mein Kind eine heilpädagogische Begleitung?

Wenn Sie sich als Eltern Gedanken oder Sorgen um die Entwicklung Ihres Kindes machen oder wenn Sie von Ärzten, Erziehern oder Lehrern auf Schwierigkeiten im Verhalten Ihres Kindes hingewiesen werden, sollten Sie sich um eine heilpädagogische Unterstützung kümmern. Wir fördern Kinder, die weit hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben, weil sie überängstlich sind und kein Selbstbewusstsein entwickeln oder schnell wütend und aggressiv werden, sehr unruhig sind und sich nicht konzentrieren können. Auch Kinder mit einer Behinderung, mit traumatischen Erfahrungen, Pflegekinder oder frühgeborene Kinder sind bei uns richtig.

Gerne klären wir in einem unverbindlichen Gespräch, ob Heilpädagogik die passende Therapie für Ihr Kind ist. Melden Sie sich bei uns.


Wie bekommt mein Kind eine heilpädagogische Förderung?

Wenn Sie das Gefühl haben, dass sich Ihr Kind nicht altersgemäß entwickelt, kontaktieren Sie Ihren Kinderarzt. Er oder sie wird Ihr Kind untersuchen und abklären, ob eine heilpädagogische Unterstützung angebracht ist. Zur genaueren Diagnostik kann er Sie auch an das SPZ der Universität Freiburg überweisen.
Wenn der Arzt eine heilpädagogische Förderung empfiehlt, können Sie diese beim Sozial- oder Jugendamt der Stadt Freiburg, des Landkreises Emmendingen oder Breisgau-Hochschwarzwald beantragen. Gerne beraten wir Sie über Details des Verfahrens. Rufen Sie uns an.

Wer bezahlt die heilpädagogische Förderung?

Die Kosten für eine heilpädagogische Förderung übernimmt bei vorschulpflichtigen Kindern das Sozialamt der Stadt Freiburg, des Landkreises Emmendingen oder Breisgau-Hochschwarzwald. Voraussetzung für einen Antrag der Eltern beim Amt ist eine umfassende Untersuchung durch den Kinderarzt oder ein Sozialpädiatrisches Zentrum. Die heilpädagogische Förderung wird als Eingliederungshilfe gewährt, wenn eine wesentliche geistige, körperliche oder seelische Behinderung besteht oder das Kind von einer solchen bedroht ist (nach § 53 des Sozialgesetzbuches XII).

Bei Schulkindern wird die heilpädagogische Förderung als Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35 a Abs. 2 Nr. 1 Sozialgesetzbuch VIII gewährt. Voraussetzung ist die Stellungnahme eines Kinder- und Jugendpsychiaters, der Kinder- und Jugendpsychiatrie oder eines approbierten Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.

Einige unserer Leistungen können Sie auch privat bezahlen.

Wer bekommt Informationen über mich und mein Kind?

Uns ist wichtig, dass Sie Vertrauen in uns und unsere Arbeit haben. Deshalb bleiben unsere Gespräche und die Inhalte der Behandlung streng vertraulich. Lediglich das Sozial- oder Jugendamt, das die Maßnahme bewilligt und finanziert, bekommt von uns einen Entwicklungsbericht.

Im Interesse einer Gesamtentwicklung der Kinder und Jugendlichen ist es oft sinnvoll, mit Schulen und Kindergärten, Fachärzten, Beratungsstellen sowie logopädischen, krankengymnastischen und ergotherapeutischen Praxen zusammen zu arbeiten. Das machen wir allerdings nur, wenn Sie uns von der Schweigepflicht entbinden.

Wie lange läuft eine heilpädagogische Förderung?

In der Regel bewilligt das Sozial- oder Jugendamt die Maßnahme zunächst für einen bestimmten Zeitraum (zum Beispiel ein Jahr). Danach entscheidet das Amt auf Basis unseres Entwicklungsberichtes und gegebenenfalls weiterer Untersuchungen ob die heilpädagogische Förderung fortgeführt wird – oder ob andere Hilfen nötig sind.

Bieten Sie auch Diagnostik an?

Nein. Wenn eine ausführliche Diagnose nötig ist, um den Entwicklungs- und/oder Leistungsstand bei einem Kind oder Jugendlichen abzuklären, verweisen wir an Fachärzte, das Sozialpädiatrische Zentrum der Uniklink Freiburg (SPZ) oder andere Beratungsstellen.

Noch Fragen offen?

Rufen Sie uns unter der Telefonnummer 0761/57998 an und vereinbaren Sie mit uns einen Termin. Oder senden Sie uns eine Nachricht über unser Kontaktformular.